Part I

Die Anfänge

Beginnen wir mit der Brüner Urgeschichte. Es wird angenommen, dass es eine alte keltische Siedlung war. Der Name wird von dem keltischen Wort ‚Bruina’ abgeleitet und bedeutet hochgelegen oder Hügelkette. Da um das Jahr 800 v. Chr. die Franken in unser Gebiet kamen, könnte der Name auch vom Sippenältesten ‚Siedlung des Bruno’ abgeleitet worden sein.

Der älteste schriftliche Nachweis des Namens geht in die Anfänge des 9. Jahrhunderts zurück. In dieser Zeit hatte der erste Bischof von Münsterin „Bruna“ eine Kirche geweiht. Im Bistumsarchiv Münster befindet sich eine Abschrift von dieser Gründungsurkunde. Aus dieser Copia Fundatione Ecclesia Bruna’ geht hervor, dass der Brüner Edelmann Bernrichus’ von Bischof Liudger ( 805 -809 ) eine Kirche weihen ließ.

Auf der Suche nach den Anfängen des Schützenwesens müssen wir aber weit über unsere Grenzen hinausblicken. Im Jahr 955 wurden durch Otto dem Großen niedersächsische Bogenschützen aus Schützengesellschaften im Feldzug gegen die Wenden eingesetzt und je nachdem wie man den Begriff Schützenwesen definiert, könnte dessen Ursprung bis in diese Zeit zurückführen. Auch in den nachfolgenden Jahrhunderten blieben, insbesondere bei der Verteidigung von Städten die Armbrust, Pfeil und Bogen bedeutsam. Aber auch in den ländlichen Gebieten wurde die Verteidigung der Ansiedlungen organisiert.

Nachdem Brünen von etwa 1160 an ca. 100 Jahre im Besitz der „Edelherren von Dingede“ war, die sich danach „von Ringenberg“ nannten, wurde im Jahre 1264 zwischen Theodor VII. von Kleve und Bischof Eberhard von Münster ein Vertrag geschlossen, wodurch Ringenberg den Klever Grafen unterstellt wurde. Schon zu dieser Zeit war es die Aufgabe der Männer, ihre Familien und Habe vor Schäden zu bewahren und vor umherziehenden Räuberbanden zu schützen und zu verteidigen. Um die Schutzmaßnahmen wirkungsvoller zu gestalten, schlossen sie sich in Schutzgemeinschaften oder Schützengesellschaften zusammen.

Die verschiedenen Formen der Schützengesellschaften

Etwas anderes war es in den mit Mauern und Gräben gesicherten Städten. Hier konnten die Schützen auch ein Kriegsheer aufhalten. Diese besser bewaffneten und ausgebildeten Männer waren in Schützengilden vereinigt. Sie hatten mehr militärische Funktionen, während die Schützengesellschaften der Dörfer vorwiegend polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen hatten. Eine dritte Gruppe im früheren Schützenwesen, die Schützenbruderschaften, waren Einrichtungen der katholischen Kirche. Sie hatten neben den schützenden Obliegenheiten auch besondere religiöse Handlungen auszuführen.

Die Bruderschaften waren gekennzeichnet durch einheitliche Statuten und verpflichteten sich zu gemeinsamen Mahlzeiten, Krankenpflege, Teilnahme am Begräbnis und zum gemeinsamen Totengedächtnis. Als eine von Messina ausgehende Pestwelle ganz Deutschland heimsuchte, dürften gerade diese Punkte für das Aufblühen der Bruderschaften um die Mitte des 14. Jahrhunderts ausschlaggebend gewesen sein.

Bei den alten historischen Schützenbruderschaften, von denen die ältesten bis in das 13. bzw. frühe 14. Jahrhundert zurück gehen, gibt es kaum Gründungsurkunden. Ganz offensichtlich handelt es sich bei den erhaltenen Unterlagen um eine vom Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt erfolgte Erneuerung oder Bestätigung schon lange bestehender traditioneller Satzungen. An der Spitze der Bruderschaften stand jeweils der Schützen- oder Brudermeister, dem u. a. auch die Kassenverwaltung und die Einziehung der Strafen oblag.

Als Aufnahmegebühr hatte jeder Schütze, der im Besitz einer eigenen Armbrust und des übrigen „Schützenzeugs“ sein musste, einen bestimmten Geldbetrag zu entrichten.

Allerdings konnte nicht jeder Beliebige Mitglied der Bruderschaft werden. Wenn es Bedenken gegen einen Antragsteller gab, ob aus der Sicht der Kirche oder ganz allgemein, dann stand in letzter Instanz dem Bürgermeister und dem Rat die Entscheidung über Aufnahme oder Ablehnung zu.

Die Aufgaben der Schützen für die Allgemeinheit

Neben den religiösen Verpflichtungen waren die Mitglieder der Bruderschaften gehalten, stets die Schießkünste zu verbessern und ihre Ausrüstung pfleglich zu behandeln.

Dabei wurde unterschieden zwischen den aktiven Mitgliedern, die sich „myt schieten“ , beim „Schießen auf den "Papagey“, dem Vogelschießen beim Schützenfest, beteiligten und denen, die nicht schießen wollten. Die Städte sorgten dafür, dass den Schützen für ihre Schießübungen und für das unterhaltsame Vogelschießen entsprechende Schützenbahnen und „Vogelruten“ zur Verfügung standen und gaben zusätzliche finanzielle Zuwendungen zur Ausstattung der Schützen mit dem nötigen Rüstzeug.

In Wesel erinnert noch heute eine Straßenbezeichnung an eine solche Schießbahn, nämlich die Doelenstraße. Neben den bereits erwähnten Schutzaufgaben erfüllten die Schützen aller drei Gruppen auch Hilfs- und Rettungsdienste bei Unglücksfällen wie Feuer, Sturm, Hochwasser und Vogelschießen beim Schützenfest sonstigen Notfällen.

Des weiteren waren Vorschriften zum moralischen Verhalten vorgegeben, wie beispielsweise das Verbot der Gotteslästerung, des Zankens, des Fluchens und des Schlagens. Verboten waren auch das Würfeln und das Kartenspielen. Verstöße wurden mit Bier – oder Geldstrafen geahndet.

Satzungen regelten, unter welchen Bedingungen die Bürger in die verschiedenen Schützengesellschaften eintreten konnten, die Abhaltung von Schießübungen, die Überprüfung der Waffen sowie den Höhepunkt des Jahres die Durchführung des Schützenfestes.

Der Schützenkönig wurde auch damals schon durch das Schießen auf den auf einer Stange aufgesetzten Vogel, gemeinhin auch „Papagei“ genannt, ermittelt, wie es in Aachen schon 1338 urkundlich festgehalten wurde. Er wurde groß gefeiert, mit einer Kette geschmückt und im Triumph durch die Stadt geführt.

Daneben waren die Könige gewöhnlich für ein Jahr von vielen kommunalen Lasten, wie etwa Wach- und Frondienste befreit. Bei ihren Festen und Feiern scheinen die Schützen allerdings auch damals nicht nur „fromme Brüder“ gewesen zu sein. Sie schlugen auch schon einmal über die Stränge, was in Verbindung mit reichlichem Alkoholgenuss häufig auch zu Streit und Raufereien führte.

Schützengilden waren zunächst eine rein städtische Angelegenheit, sie erschienen im 14. Jahrhundert und um die Wende zum 15. Jahrhundert erstmals in den Städten des Rheinlandes und breiteten sich sehr schnell noch im 15. Jahrhundert im ganzen Gebiet der Hanse einerseits und im deutschen Süden und Südosten andererseits aus. Auf dem Lande hielt das Schützenwesen später seinen Einzug, wobei man wohl von einer Integration des Brauchtums in die bereits bestehenden Schützennachbarschaften ausgehen kann.

Mancherorts blieb das Vogel- und Scheibenschießen und das damit verbundene Schützenfest bis ins 19. Jahrhundert nur eine sporadische Aktivität. Das hängt auch damit zusammen, dass viele ländliche Schützengesellschaften bis ins 20. Jahrhundert hinein keinerlei Statuten oder korporationsrechtliche Formen hatten, jedenfalls nicht in überlieferter, schriftlicher Form.

Als Hauptaufgabe der Schützengesellschaften in Friedenszeiten ist selbstverständlich das regelmäßige Üben im Schusswaffengebrauch, zunächst der Armbrust und später dann der Büchse zu nennen. Im Notfall mussten sie zur Stadt- und Landesverteidigung gerüstet sein.

Zu diesem Zweck wurden sie von den Städten oder Kirchspiele unterstützt, indem zu den meist in einjährigem, oft allerdings auch in mehrjährigem Abstand abgehaltenen Schützenfesten, Geldprämien oder Kleidungsstücke für den König und Bier für die Schützen gespendet wurde.

Die Schützen im Machtkampf der Großen

Im Kriegsfalle bildeten die Schützengilden nicht etwa die einzige Verteidigungstruppe der Städte, diese Aufgabe fiel der gesamten Bürgerschaft zu. Sie waren im Rahmen der nach Stadtteilen oder Zünften organisierten Bürgerwehr lediglich der Teil der Mannschaft, der für den Fernkampf mit der Schusswaffe eingesetzt wurde. Der wichtigere Nahkampf mit Schwert und Hellebarde oblag jedem verteidigungsfähigen Bürger.

Auch für Brünen war das 14. und 15. Jahrhundert eine Zeit des Kampfes im Streben nach Macht und Reichtum der Großen. Das Klever Grafengeschlecht erhielt die Herzogenwürde. Ebenso versuchten sich die Adeligen der Häuser Raesfeld, Gemen und Lembeck durch kriegerische Angriffe zu bereichern. Dem standen die Städte Wesel und Bocholt nicht nach.

So fanden in der Folgezeit einige Kriege statt:

1350 – 1359 Geldersche Fehde, 1406 – 1408 Ottensteinsche Fehde, 1427 – 1438 Klevische Fehde, 1444 – 1447 Soester Fehde, 1450 – 1457 Münstersche Stiftsfehde.

Gleich zu Beginn der Gelderschen Fehde machten sich ihre Auswirkungen auch in Brünen bemerkbar. Im Frühjahr des Jahres 1350 fanden mehrere Angriffe und Brandschatzungen statt. Im Jahre 1360 verkauften die Erben „derer von Ringenberg“ ihre Rechte in Brünen an Bischof Adolph von Münster.

Am Pfingstabend wurde der für Brünen folgenschwere Vertrag geschlossen, welcher für die nächsten 200 Jahre viel Ärger und Blutvergießen brachte.

Die ältesten Nachweise

Aus dieser Zeit stammen auch die ältesten nachweisbaren Schützengesellschaften in unserer Umgebung. Der älteste Beleg stammt aus dem Jahr 1377 in Dortmund. Die ältesten erhaltenen Statuten von 1417 besitzt die St. Hubertus Bruderschaft in Brilon. Der Lünener Schützenverein beruft sich sogar auf das Jahr 1332, in dem die dortige Bürgerwehr ins Leben gerufen wurde. Weitere Dokumente von Schützengesellschaften gibt es in Heinsberg von 1400, Bocholt von 1407, Neuss von 1415, Anholt um 1450 und Gemen von 1470.

Die Wurzeln des Brüner Schützenwesens reichen sicher auch bis in diese unruhige Zeiten hinein. Es gibt im Staatsarchiv Düsseldorf ein Kopialbuch mit Urkunden des ehemaligen Marienthaler Klosters, worin von einer Schützenbruderschaft St. Petrus die Rede ist und es am 13. Juli 1490 um den Verkauf eines Grundstücks geht. Vor dem Brüner Richter Everdt von der Becke, sowie den Gerichtsleuten verkauften die Schützen der Bruderschaft St. Petrus ein Grundstück, gelegen in der Oberbauernschaft, genannt ‚Steckskamp’, für „einen Coeren gulden“ an das Kloster. Bezeugt wurde dieser Akt von Godert von Honnepel, Bastert Johann to Walkern und Hinrick to Bülsebrock.

Wenn man bedenkt, dass zu dieser Zeit die Brüner Kirche den Namen St. Petrus trug, wie es auch auf der Petrusglocke steht, die aus dem Jahre 1472 stammt und heute noch im Glockenturm hängt, kann man annehmen, dass diese Bruderschaft der Vorläufer des heutigen Schützenvereins St. Johann war. Durch ihre Schützenkleinodien (Schützensilber, Königsketten) weisen sich auch die Vereine von Dorsten (um 1500), Borken (1578) und Velen (um 1600) als Schützengesellschaften aus.

Aus den vorgenannten Erkenntnissen lässt sich schließen, dass das ländliche Schützenwesen unseres Raumes durchaus älter ist, als die zufällige Überlieferung von Schützenketten und schriftlichen Dokumenten mancher Schützengesellschaften vermuten lässt. Die Schützenkleinodien müssen nicht unbedingt auf das „Gründungsjahr“ verweisen, sie können durchaus erst gestiftet worden sein, nachdem die Schützengesellschaften zu einer festen Einrichtung geworden waren.

So stammte beispielsweise ein überliefertes Schützenkleinod in Groß Reken aus dem Jahre 1569, doch wird bereits im Jahre 1541 berichtet von „enen Marcke kamp und Garden den unterhefft Peter Wibboldingk gelegen bij der Papegoien rode“.

Die hier genannte Papegoien rode“ ist nichts anderes als die Vogelstange, denn die Schützen des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit schossen auf den Papagei, nicht, wie spätere Vogeldarstellungen erkennen lassen, auf Tauben oder Adler. Bereits im Jahre 1360 ist in einer Urkunde des Borkener Stadtarchivs von einem „Pavegenbrink“, also einem Papageienbrink, die Rede.

Die Glaubenskriege

Bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts hatten viele regionale Auseinandersetzungen der Herrschaftshäuser um Macht und Besitztum die Bevölkerung unserer Region arg gebeutelt. Mit den Thesen von Martin Luther begann 1517 das Zeitalter der Reformation und der Glaubensspaltung.

Kirchliche Missstände und soziale Veränderungen lösten eine der größten revolutionären Bewegungen in der frühen Neuzeit aus, und die Unzufriedenheit mündete in einer bis zu diesem Zeitpunkt nicht da gewesenen Reformbestrebung. Mit der Verkündung von Martin Luthers 95 Thesen wurde die Grundlage der protestantischen Revolution gelegt. Nach den Aufständen der Reichsritter von 1522/23 und dem Bauernkrieg 1525 erhielten die Landesfürsten 1555 mit dem Augsburger Religionsfrieden das Recht, die Religion für ihre Untertanen frei zu bestimmen.

Am Niederrhein und in Westfalen wurden die Reformbewegungen wohlwollend aufgegriffen, in der Region des heutigen Ruhrgebiets erst zögerlich, so dass die Reformation in der folgenden Zeit maßgeblich vom Volk getragen wurde. Die Brüner entfernten sich ab 1520 vom katholischen Glauben und hatten ab 1539 nachweislich einen evangelischen Pfarrer. Lange Zeit wurden die Gottesdienste danach halb lutherisch und halb katholisch abgehalten, aber nach der Synode von Wesel 1568 wurde die Gemeinde reformiert calvinistisch. In der Folgezeit wurde alles getilgt, was mit dem Katholizismus zu tun hatte, auch der Name der Kirche St. Petrus. Und mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde in dieser Zeit aus der Bruderschaft St. Petrus der ‚Männerschützenverein Brünen, wie er in späteren Dokumenten genannt wurde.

Die Reformation in unserer Region und die damit verbundenen Unklarheiten über die Rechtsverhältnisse der Klever Herzöge und der münsterschen Bischöfe wurde mit einem Tauschvertrag von 1572 im Einvernehmen beider Herren gelöst. Der am 5. Oktober 1572 in Bocholt geschlossene Vertrag sagt aus, dass das ganze Kirchspiel Brünen und das Kloster Marienthal in den Besitz des Herzogs von Kleve gelangte. In den Jahren zuvor hatten sie immer wieder Verträge abgeschlossen, die aber leider nicht eingehalten wurden. Unter anderem wegen der Dörfer Brünen und Dingden, wo man an den Grenzen ‚allerhandt irrung und missverstand erhalten habe’.

Dass im Fürstbistum Münster während des 16. Jahrhunderts offensichtlich in jeder Bauernschaft „nach dem Vogel“ geschossen wurde, geht aus einer vom Landesfürsten, dem Bischof Johann von Hoya, am 31. Oktober 1571 erlassenen Land-Ordnung hervor, die u. a. die „Einschränkung der schwelgerischen und überflüssigen Hochzeits-, Kindbetts-, Gilde-, Fastnachts-, und andere Festlichkeiten“ zum Ziele hat:

„Betreffend das Vogelschießen will man gestatten und nachgeben, daß solches an einem jeden Ort des Jahrs einmal geschehe, doch daß niemandt aus frembden Bawrschaften darzu gefordert oder je auf zwanzig Personen eine Tonne Keuts oder Biers und nit mehr angeschlagen oder bestalt werden.

Soll auch solche Gesellschaft lenger nit als einen Nachmittag wehren, und ein jeder bei Tag zeitlich wiederumb sich gen Hauß begeben. Wie auch hiermit insbesonders verbotten wirdt, daß außerhalb diesem Vogelschießen die Haußleut oder Bauren keine Rhuer (=Feuerrohr, Gewehr) oder Buchsen über Veldt tragen, noch einig Wildt, klein oder groß, schießen sollen bei Verlierung solcher Buchsen oder Fewrrhuren.“

Es scheint, nach diesem Edikt zu urteilen, dass der ursprüngliche Sinn des Vogelschießens, nämlich die Übung in den Waffen, im Laufe der Zeit zugunsten der Geselligkeit in den Hintergrund getreten war. Doch hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine politische Entwicklung eingesetzt, die es geraten erschienen ließ, sich wieder auf die Selbstverteidigungsaufgaben der Bürger und Bauern zu besinnen, denn seit 1568 tobte in den Niederlanden der Kampf zwischen den freiheitlichen protestantischen Provinzen des Nordens und den spanischen Unterdrückern im Süden des Landes.

Die Niederländer hatten sich wegen ihres Glaubens von der katholischen Hochburg Spanien abgetrennt. Jetzt aber sollten die protestantischen Niederländer mit Gewalt wieder zurück- erobert werden. Das Schreckensregiment des spanischen Herzogs Alba wurde ein Greuel seiner Zeit. Der Bischof von Münster, der auch gleichzeitig Erzbischof von Köln war, wollte in seinem ‚Imperium’ wieder Ruhe und Ordnung schaffen. Bei diesem Vorhaben konnten ihn die spanischen Truppen unterstützen.

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